Völkerrechtsprozess gegen syrischen Folterarzt
Der syrische Arzt Alaa M. wurde 2025 vom OLG Frankfurt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Laut Gericht beteiligte er sich 2011–2012 in syrischen Militärkrankenhäusern an systematischer Folter, die teils tödlich endete. Der Fall wurde durch Zeug*innen bekannt, die ihn nach ihrer Flucht in einer TV‑Dokumentation wiedererkannten. Deutschland führte das Verfahren nach dem Weltrechtsprinzip und setzte damit ein wichtiges Zeichen für die internationale Aufarbeitung der Gewalt in Syrien.
Im Auftrag eines Nebenklage‑Anwalts begleitete ich die Urteilsverkündung als Gerichtszeichner.
Kunde
Manuel Reiger / RechtsanwaltOrt und Datum
Oberlandesgericht Frankfurt, 2025Stil
Aquarell-Fineliner-Mischtechnik